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Jörg Stein
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Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC-Vertragsanwalt
Erbrecht
Das Erbrecht ist in Art. 14 Grundgesetz geschützt. Von Regelungen, wie das Eigentum nach dem Tod verteilt werden soll bis zur Frage, wer für die Kosten einer Bestattung aufkommen muss, beraten und vertreten wir Sie in allen erbrechtlichen Fragestellungen.
Neben der gesetzlichen Erbfolge sind viele Gestaltungen des Erbrechts möglich und können in Testamenten und Erbverträgen geregelt werden. Wir helfen Ihnen bei der Ausgestaltung des Erbrechts.
Daneben prüfen wir auch, ob eine Verfügung von Todes wegen wirksam ist oder ob eine Anfechtung eines Testaments oder die Ausschlagung des Erbes erforderlich sind.
Darüber hinaus vertreten wir Sie auch im Rahmen der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.