Familienrecht

Familienrecht

Immer wieder stellen wir fest, dass den meisten Rechtssuchenden die erheblichen rechtlichen Auswirkungen einer Ehe oder der Gründung einer Familie nicht oder nicht ausreichend bekannt sind.

Hier setzt unsere Tätigkeit ein. Schon vor der Eheschließung klären wir Sie über die rechtlichen Folgen der Ehe auf und prüfen insbesondere auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, ob für Sie der Abschluss eines Ehevertrages erforderlich ist.

Auch während der Ehe können Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse es sinnvoll erscheinen lassen, familienrechtlich zu reagieren, so z.B. durch eine Änderung des ehelichen Güterstandes. Auch hier werden wir für Sie tätig.

Natürlich stehen wir Ihnen auch im Falle des Scheiterns Ihrer Ehe zur Seite. Bei einer Scheidung benötigen Sie kompetente juristische Hilfe insbesondere in den Bereichen der elterlichen Sorge, in Unterhaltsfragen, im wirtschaftlich wichtigen Feld des Zugewinnausgleichs sowie beim Versorgungsausgleich. Hier erhalten Sie von uns kompetente juristische Begleitung, wobei es unsere Philosophie ist, zunächst den Versuch einer gütlichen außergerichtlichen Lösung aller streitigen Fragen mit Ihrem Partner zu unternehmen und erst beim Scheitern einer gütlichen Einigung Ihr gutes Recht mit allem Nachdruck gerichtlich durchzusetzen.