Gewerblicher Forderungseinzug
Sowohl unseren privaten als auch unseren gewerblichen Mandanten bieten wir einen effektiven und kostengünstigen Forderungseinzug an. Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Das Inkassoverfahren beginnt in der Regel mit einem außergerichtlichen Mahnschreiben, in welchem unsere Kosten bereits berechnet sind. Dem Schuldner wird eine Zahlungsfrist gesetzt. Dem Mahnschreiben ist ein Forderungskonto beigefügt, welches Ihre Forderung, sämtliche Kosten und Zinsen übersichtlich wiedergibt.
Da sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet, ist er auch verpflichtet, die anfallenden Anwaltskosten zu erstatten. Wir sind daher in Ihrem und unserem Interesse bemüht, unser Honorar von dem Schuldner zu erhalten. Einen Vorschuss machen wir Ihnen gegenüber nicht geltend, solange die Forderung nicht bestritten ist. Ihr Schuldner soll sämtliche Kosten übernehmen. Nach Absprache mit Ihnen kann auch die erste Stufe des Mahnverfahrens übersprungen werden und sogleich ein Mahnbescheid erwirkt werden. Sofern der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt beantragen wir unverzüglich einen Vollstreckungsbescheid, um hieraus auch die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Sofern der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt werden wir Ihren Anspruch gegenüber dem streitigen Gericht begründen. Die Zwangsvollstreckung wird in diesem Fall mit dem erwirkten Urteil durchgeführt.
Der Vorteil für Sie liegt darin, dass der Forderungseinzug bei Ihrem Inkassoanwalt in einer Hand liegt. Es fallen nur einmal Kosten an. Es besteht nicht die Gefahr, dass Kosten eines Inkassobüros nicht durch den Schuldner erstattet werden müssen. Die Kosten des für Sie außergerichtlich tätigen Anwaltes können mit eingeklagt werden. Die Kosten eines Inkassobüros sind hingegen in der Regel nicht erstattungsfähig.