Insolvenzrecht
Die Zahl der Insolvenzen hat in den vergangenen Jahren sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen erheblich zugenommen. Die Tätigkeit im Rahmen des Insolvenzrechts gehört daher zum Angebot einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei.
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen bereits im Vorfeld, also in wirtschaftlichen Krisen und der drohenden Insolvenz. Durch rechtzeitige Verhandlungen mit Kreditinstituten und anderen Gläubigern kann - bei Vorliegen eines tragfähigen Sanierungskonzepts - ein Insolvenzverfahren häufig entweder vermieden oder zum Neuanfang genutzt werden.
Bei der Sanierung von Unternehmen spielen auch arbeitsrechtliche Fragen eine erhebliche Rolle, deren Beantwortung besondere Expertise erfordert.
Als Insolvenzverwalter bemühen wir uns um Nachfolgeregelungen zur Erhaltung des Unternehmens oder zumindest einiger Betriebsteile. Anderenfalls sichern und verwerten wir das Vermögen des Schuldners im Interesse einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger.
Gläubiger vertreten wir in Insolvenzverfahren und sichern dort ihre Ansprüche.
Jörg Stein
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC-Vertragsanwalt