Sozialrecht

Sozialrecht

Nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das Sozialrecht ist eines der komplexesten und dynamischsten Rechtsgebiete, das ständigen Änderungen ausgesetzt ist.

Das Sozialstaatsprinzip wird in 12 Sozialgesetzbüchern und vielen Nebengesetzen geregelt. Das Verhältnis zwischen den Bürgern als Sozialversicherte und Leistungsempfänger und dem Staat als Träger der Sozialbehörden braucht regelmäßig unabhängige und fachlich versierte Vermittlung.

Teilbereiche des Sozialrechts sind z.B. das Sozialhilferecht (Arbeitslosengeld, SGB II (Hartz IV), Grundsicherung), das Sozialversicherungsrecht (Renten-, Kranken-, Unfall-, und Pflegeversicherung) sowie Behindertenrecht. Wir sind in folgenden Teilbereichen des Sozialrechts tätig: Grad der Behinderung, Gesetzliche Unfallversicherung, Erwerbsminderungsrente, Berufsgenossenschaft, Arbeitslosengeld I.