Notariat

Notar

Der Notar ist auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig und Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist in seiner Tätigkeit zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet und unterliegt der Verschwiegenheitsverpflichtung.

Bestimmte Rechtsgeschäfte, wie z.B. der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung, bedürfen stets der notariellen Beurkundung. In anderen Bereichen, wie etwa bei Testamenten oder Patientenverfügungen, ist dies nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine notarielle Urkunde hat aber gegenüber Gerichten bindende Beweiskraft und ist auch sofort vollstreckbar. Es bietet sich daher in vielen Situationen an durch eine notarielle Urkunde rechtzeitig für Rechtssicherheit zu sorgen, um dem eigenen Willen Geltung zu verschaffen.

Wir beraten und erstellen Urkunden in allen Rechtsgebieten. Sprechen Sie uns gerne an!

Unser Notar ist erreichbar unter Tel. 04421/8064628 und notariat@kanzlei-whv.de

Jörg Stein
Ihr Ansprechpartner:
Jörg Stein
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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ADAC-Vertragsanwalt
Immobilienrecht
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  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, usw.)
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  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen
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Familienrecht
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  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionen
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Sorgerechtserklärungen